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   OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16   

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https://dejure.org/2016,21946
OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16 (https://dejure.org/2016,21946)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2016 - 3 D 46/16 (https://dejure.org/2016,21946)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 3 D 46/16 (https://dejure.org/2016,21946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1, 6 RBStV § 2 Abs. 1 RBStV Art. 3 Abs. 1 GG
    Rundfunkbeitrag; Befreiungsanspruch; Sozialleistungsbetrug; Berufsunfähigkeitsrente; Krankengeld; Einkommensschwäche; Grad der Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10

    Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16
    Besondere Härten sind von vornherein in denjenigen Fällen nicht gegeben, die vom Normbereich der Befreiungstatbestände erfasst werden (BVerwG, Urt. v. 12. Oktober 2011 - 6 C 34.10 -, juris Rn. 19).

    Danach ist es nicht zu beanstanden, wenn im Hinblick auf einkommensschwache Personen die Beitragsbefreiung grundsätzlich von der Vorlage eines Sozialleistungsbescheids zu Leistungen i. S. v. § 4 Abs. 1 RBStV abhängig gemacht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 2011 - 6 C 34/10 -, juris Rn. 25 m. w. N. zur Vorgängervorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 RGebStV).

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16
    Denn der zahlenmäßige Anteil der bewussten Rundfunkverweigerer ist statistisch so klein, dass er zahlenmäßig nicht ins Gewicht fällt und daher auf Kosten der Einzelfallgerechtigkeit und wegen des sonst unverhältnismäßigen Ermittlungsaufwands aus Gründen der Praktikabilität eine Typisierung vorgenommen werden konnte (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 - 6 C 6/15 -, juris Rn. 32 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16
    Insbesondere darf das Bewilligungsverfahren nicht dazu benutzt werden, die Klärung streitiger Rechts- oder Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Oktober 2003, NVwZ 2004, 334 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 10.10

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Bezug von Sozialleistungen; Gerichtskosten

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16
    9 Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, da das Verfahren nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei ist (vgl. zu § 6 RGebStV: BVerwG, Urt. v. 20. April 2011 - 6 C 10.10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2016 - 11 M 34.15

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen geringer finanzieller Mittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16
    Einkommensschwache Personen, denen keine Leistungen i. S. v. § 4 Abs. 1 Nr. 1 RBStV bewilligt worden sind, können dem Härtefalltatbestand des § 4 Abs. 6 RBStV nicht zugeordnet werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. Februar 2016 - OVG 11 M 34.15 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.07.2015 - 3 D 36/15

    Prozesskostenhilfe; Gerichtskostenfreiheit; Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16
    Hierzu geht der Senat unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens der Antragstellerin zu ihren Gunsten davon aus, dass sie auch die Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten begehrt, da andernfalls aufgrund der Gerichtskostenfreiheit des Befreiungsverfahrens eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Bedarf nicht in Betracht käme (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2015 - 3 D 36/15 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2013 - 16 E 138/13

    Rücknahme der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16
    Mit der Intention des Gesetzgebers wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Landesrundfunkanstalten oder die für sie handelnde Gebühreneinzugszentrale das Vorliegen eines Härtefalls nach § 4 Abs. 6 RBStV auch dann unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Einzelfall zu prüfen hätten, wenn keine atypische, vom Normgeber versehentlich nicht berücksichtigte Situation vorliegt, sondern eine Bedarfslage, für die der Normgeber keine Befreiung nach § 4 Abs. 1 RBStV gewähren wollte (vgl. BVerwG a. a. O. Rn. 22; Senatsbeschl. v. 5. September 2013 - 3 D 43/13 - BayVGH, Beschl. v. 23. November 2012 - 7 ZB 12.1016 -, juris -, OVG NW, Beschl. v. 15. Oktober 2013 - 16 E 138/13 -, juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Sachsen, 09.03.2016 - 3 D 100/15

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Rundfunkbeitrag; Befreiung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16
    Hieraus folgt, dass die bloße Einkommensschwäche als solche im Gegensatz zum früheren Recht nicht mehr zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht führt (SächsOVG, Beschl. v. 9. März 2016 - 3 D 100/15 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 7 ZB 12.1016

    Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebührenpflicht; Befreiung; Grundsicherung im Alter

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16
    Mit der Intention des Gesetzgebers wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Landesrundfunkanstalten oder die für sie handelnde Gebühreneinzugszentrale das Vorliegen eines Härtefalls nach § 4 Abs. 6 RBStV auch dann unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Einzelfall zu prüfen hätten, wenn keine atypische, vom Normgeber versehentlich nicht berücksichtigte Situation vorliegt, sondern eine Bedarfslage, für die der Normgeber keine Befreiung nach § 4 Abs. 1 RBStV gewähren wollte (vgl. BVerwG a. a. O. Rn. 22; Senatsbeschl. v. 5. September 2013 - 3 D 43/13 - BayVGH, Beschl. v. 23. November 2012 - 7 ZB 12.1016 -, juris -, OVG NW, Beschl. v. 15. Oktober 2013 - 16 E 138/13 -, juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Sachsen, 12.11.2018 - 5 D 66/18

    Rundfunkbeitrag, Befreiung, Härtefall

    Die bloße Einkommensschwäche als solche führt nicht zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (SächsOVG, Beschl. v. 14. Juli 2016 - 3 D 46/16 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
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